Das e-Rezept

Seit dem 1.1.2024 ist die Nutzung des e-Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente für alle Praxen verpflichtend. Das heißt: Wir müssen das e-Rezept ausstellen! Und wir wollen es natürlich auch, weil es für alle Beteiligten ein Vorteil ist. Es ist nicht nur papierlos, man kann sich als Patient:in auch den Weg zum Arzt sparen, wenn man ein Folgerezept benötigt. Außerdem verbessert das e-Rezept das Medikamentenmanagement, vor allem wenn es in Verbindung mit dem Medikationsplan in der elektronischen Patientenakte (ePA) genutzt wird. So bietet es für Patientinnen und Patienten mehr Sicherheit.

Im Praxisalltag sparen wir zudem in der Verwaltung Zeit. Händische Unterschriften und Wege entfallen, Fernbehandlungen können vollständig digital ablaufen, und die Versorgung von entfernt wohnenden Patienten ist ebenfalls oft schneller. Rezeptstapel gehören zudem der Vergangenheit an, und elektronische Folgerezepte reduzieren die Kosten für Brief und Porto. Das alles entlastet die medizinischen Fachangestellten, die so mehr Zeit für die Behandlung der Patientinnen und Patienten haben.

„Viele glauben übrigens, dass wir nun nur noch e-Rezepte ausstellen. Dabei gibt es auch Patienten und Patientinnen die regelrecht Angst vor der modernen Rezept-Version haben. Hier stellen wir nach wie vor gerne ein klassisches Papierrezept aus – so viel Flexibilität darf sein,“ erklärt Praxisinhaber Stergios Kostopulos.

Tatsächlich ist das e-Rezept längst etabliert, funktioniert aber dennoch nicht in allen Fällen. Medikamente, die dem Betäubungsmittel zugeordnet werden, erscheinen nach wie vor auf Papier. Auch Hilfsmittel wie Verbände werden nicht über ein e-Rezept verordnet. Und nicht zuletzt bekommen manche Kassenpatient:innen Privatrezepte, die ebenfalls ausgedruckt werden.

Das Rezept auf Papier ist also nicht tot, aber die Weichen sind längst gestellt – für die papierlose Kommunikation zwischen Ärzt:innen und Apotheker:innen.